Was kostet die Pflege in unserer Einrichtung? Preisberechnung, Zuschuss & Eigenanteil

Preisberechnung

Die Kosten für einen Platz in unserem Senioren-Zentrum setzen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) aus vier Teilentgelten zusammen, die Sie auch Ihrer monatlichen Heimkostenrechnung entnehmen können:

Zuschuss von der Pflegekasse

Der Zuschuss, den Sie von der Pflegekasse für Ihre Pflegekosten erhalten, richtet sich nach dem Pflegegrad, in den Sie oder Ihr/e Angehörige/r entsprechend des Pflege- und Betreuungsbedarfs eingruppiert worden sind bzw. ist. Derzeit beträgt dieser Zuschuss (01.09.2024):

Pflegegrad Zuschüsse Ihrer Krankenkasse

  • Pflegegrad 1: 0,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 2: 770,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 4: 1775,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 5: 2005,00 Euro / Monat
Einheitlicher Eigenanteil

Bereich: Vollstationäre Pflege • Gültigkeit: Einzelzimmer und Doppelzimmer • Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage (Jahresdurchschnitt)

Der monatliche Eigenanteil, den die Bewohner/-innen unseres Senioren-Zentrums St. Raphael zahlen, ist – nach Abzug des vorgenannten Zuschusses der Pflegekassen – für alle Bewohner/-innen gleich hoch, unabhängig von ihrem individuellen Pflegegrad und unabhängig von der Anzahl der Kalendertage eines Monats (Ausnahme: Pflegegrad 1).

Pflegesätze

Sofern Sie die Voraussetzungen nach der Pflegewohngeldverordnung erfüllen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionskosten bis zu maximal 100 % des Investitionskostenanteils (Einzelzimmer: 579,81 Euro / Doppelzimmer: ca. 545,73 Euro) erhalten. Wie hoch der Eigenanteil – also Ihre tatsächliche finanzielle monatliche Belastung – ist, richtet sich nach dem Pflegegrad sowie den individuellen Finanzierungsansprüchen, wie z. B. einem möglichen Pflegewohngeldanspruch, einem möglichen Anspruch auf Sozialhilfe etc.. Ebenso gilt es zu prüfen, ob Ihre Angehörigen Zuzahlungen leisten müssen.

Pflegesätze für vollstationäre Pflege
ab dem 01.09.2024
Pflegesätze für die Kurzzeitpflege
ab dem 01.09.2024
Pflegesätze für vollstationäre Pflege
ab dem 01.01.2025

Gerne sind wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bereit, Ihren individuellen Eigenanteil zu berechnen. Bitte machen Sie hierzu einfach einen Termin mit uns aus – wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich.
 

Zur Kontaktaufnahme

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.